Die Bundestagswahl rückt immer näher und die Zeichen mehreren sich, dass es vielleicht noch dieses Jahr eine geben wird. Grund ist das Abstürzen der FDP. Fliegt sie auch in Schleswig-Holstein und NRW aus dem Landtag, könnte der Bund wackeln und wir noch dieses Jahr wählen.
Ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt, Landeslisten zur Bundestagswahl stellen wir sowieso noch dieses Jahr auf. Und genau darum soll es in diesem Blogpost gehen.
Nach dem zeitintensiven Landesparteitag in NRW haben viele nun Angst vor den Landeslistenwahlen zur Bundestagswahl. Ich kann euch beruhigen: Alles halb so wild. Denn wir brauchen keine 40 Kandidaten auf den einzelnen Aufstellungsversammlungen in allen Bundesländern wählen.
Mindestens sollten wir in jedem Bundesland 5 Kandidaten auf einer Landesliste haben. Warum gerade 5? Ganz einfach: Die ersten 5 Namen der Landesliste stehen auf dem Stimmzettel. Sind weniger auf der Liste, sieht das einfach doof aus.
Sicherheitshalber würde ich jedoch mindestens 10 Listenplätze in fast allen Bundesländern vergeben. Ausnahmen sind nur die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Hier empfiehlt es sich jeweils 15 (NDS), 25 (NRW), 15 (HE) 20 (BY) und nochmals 20 (BW) Kandidaten zu wählen. Das reicht aus als Listenlänge, selbst wenn wir flächendeckend 10 Prozent der Stimmen erreichen. Auch Berlin als Sonderfall fährt mit 10 Listenplätzen gut. Selbst wenn wir hier 15 Prozent holen (was nicht unrealistisch ist – siehe aktuelle Umfragen), sind das “nur” 4 Mandate.
Schwieriger wird die Beantwortung der Frage: Wie wählen wir diese Kandidaten?
Ich persönlich bin ein Freund davon, jeden Listenplatz einzeln zu wählen. Das hat den Vorteil, dass jeder Kandidat weiß wo er steht und gezielt für bestimmte Listenplätze kandidieren kann. So kann jeder Kandidat entscheiden, was ihm liegt. Ist er die Persönlichkeit für Platz eins? Möchte er unter die Top 10, aber nicht (sofort) ins Parlament? oder einfach nur Listenfüller auf Platz 20 sein?
Dann brauchen wir ein Wahlsystem, welches möglichst viel Macht der Basis zuspricht und den Einfluss des Einzelnen maximal ermöglicht. Hier bietet sich “Kumulieren/Panaschieren” an. Jedes Mitglied hat pro Wahlgang 9* Stimmen und kann maximal 3* Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren. So kann das Mitglied jederzeit Kandidaten gewichten. Kandidat A und B sind für ihn Top-Leute? Dann bekommen sie 2* Stimmen. Kandidat C ist auch noch richtig stark? 2 Stimmen. Ein Geht-So-Kandidat D bekommt noch 1* Stimme. Die restlichen Kandidaten sind für ihn nicht tragbar? 0* Stimmen.
Klar, das Auszählen ist dann etwas langwieriger, aber das sollte uns die maximale Einflussnahme der Mitglieder wert sein. Vor allem, weil wir Zeit sparen, da wir recht schlanke Kandidatenlisten wählen können, wie oben erläutert.
*alle Zahlen beispielhaft.
2 Kommentare »


26. März 2012 um 13:32
Die Listen sollten etwas länger sein. Es können ja immer noch Leute nachträglich aus der Liste rausfallen…
Kommentar des Autors: Für Nachrücker ist ja dennoch gesorgt.Auch die Grünen und die Linken hatten 2009 nur eine 20er Liste. Selbst bei 10 Prozent sind es nur 8 BaWü-Piraten-Mandate (bei 15 Prozent 11). Da ist also schon genügend Platz nach hinten.
7. Mai 2012 um 19:55
Nineberry hat recht. Die Piraten brauchen unbedingt mehr Leute auf den Listen. Es könnten ja versehentlich Leute auf die Listen kommen, die nicht zu den Werten der Piraten passen (*) und deswegen noch rausgemobbt werden müssen.
(*) z.B: irgendwelche Spinner, die behaupten, man müsse sich auch überlegen woher das Geld kommen soll, das die Piraten per Gießkannenprinzip verteilen wollen.