Ich hatte vor 2 Wochen ein Telefon-Interview mit Jörg Schütt von Hitradio Ohr zum Thema Nacktscanner. Das Interview wurde im Laufe des Montages (15.02.) ausgestrahlt.
Im Gegensatz zum Interview zur EU-Wahl exklusiv für euch mit weniger “Ähs”
).
Für alle Nicht-Hitradio-Ohr-Hörer hier das ganze nochmal zum Nachhören:
interview-hitradio-ohr
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geschrieben von Norbert Hense am 11. Februar 2010
Frei nach dem Appell an Mappus von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg habe ich folgenden Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus MdL geschrieben.
Sehr geehrter Herr Mappus,
ich möchte Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gratulieren.
Sie haben angekündigt als Ministerpräsident in Zukunft stärker auf die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zuzugehen. Dies finde ich unterstützenswert und wende mich deshalb mit diesem Schreiben an Sie.
Im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung ist vorgesehen, mehr Bürgerbeteiligung auf Landesebene zu ermöglichen und dazu das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel aller Wahlberechtigten abzusenken.
Ein lobenswerter Schritt, allerdings sorgt er nicht für ein bürgerfreundlicheres Baden-Württemberg. Die Hürde vor dem Volksentscheide, das Volksbegehren, muss zu allererst gesenkt werden um überhaupt die Bürgerinnen und Bürger dazu einzuladen an der Politik des Landes mitzuwirken.Das Quorum beim Volksbegehren mit 1,22 Millionen Unterschriften (das entspricht 16,7% der Wahlberechtigten) ist eine unüberwindbare Hürde. Deshalb wird es vorraussichtlich nie einen Volksentscheid in Baden-Württemberg geben.
Baden-Württemberg wird in Zukunft weiter das Schlusslicht in Sachen Bürgerbeteiligung bleiben.Ihre geplante Reform ist eine Scheinreform, weil die Tür zu direkter Mitbestimmung durch das Volk verschlossen bleibt.
Sorgen Sie dafür das Baden-Württemberg auch im Bereich der Direkten Demokratie Nr. 1 in Deutschland wird!
Lassen Sie uns Bürger Teilhaben am politischen Leben!
Öffnen Sie die Tür zum “Mitmachland” Baden-Württemberg!Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
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geschrieben von Norbert Hense am 6. Februar 2010
Da ich der Idee, zur Bundestagswahl in den Wahlkreisen, nur noch direkt gewählte Vertreter ins Parlament zu schicken nicht abgeneigt bin, habe ich das ganze mal auseinander genommen.
Da ich der Meinung bin das 598 Abgeordnete durchaus eine angemessene Zahl für die Bundesrepublik Deutschland ist, habe ich immer die 2 besten Erststimmenergebnisse aus den Wahlkreisen genommen und die jeweiligen Kandidaten in den Bundestag geschickt.
Folgendes Ergbnis:
CDU 289 Abgeordnete (davon 45 aus der CSU)
SPD 246 Abgeordnete
Linke 54 Abgeordnete
Grüne 7 Abgeordnete
FDP 2 Abgeordnete
Die Mehrheit im Parlament würde bei diesem Wahlrecht bei 300 Abgeordneten liegen. CDU/CSU und die FDP (291) hätten diese Mehrheit nicht. SPD und Grüne ebenfalls nicht (253). Lediglich die SPD und Linke (300) oder eine große Koalition (535) hätten eine Mehrheit. Auch Jamaika würde knapp platzen (298).
Auch interessant: Der Bundestag hätte zwar 5 Parteien vertreten, aber trotzdem nur 3 Fraktionen. Eine Fraktion ist im Bundestag nämlich ein Zusammenschluss von mindestens 5% der Abgeordneten. Die Alternative eine Gruppe zu bilden würde bei der FDP ebenfalls scheitern, da dafür mindestens 3 Abgeordnete von nöten sind.
Schauen wir auf unsere Regierung:
Alle Minister (außer Rösler) sind ebenfalls Abgeordnete im Bundestag. Ginge man nach meinem oben beschriebenen Wahlrecht, wäre das nicht so:
Lediglich die Kabinettsmitglieder der Union (Merkel, de Mazière, Schäuble, Jung, Aigner, zu Guttenberg, von der Leyen, Ramsauer, Röttgen Schavan und Pofalla) wären Abgeordnete im Bundestag.
Die FDP-Minister Westerwelle, Leutheusser-Schnarrenberger, Brüderle und Niebel wären keine Abgordneten.
Herr Rösler konnte auch nie einer werden, da er nicht zur Bundestagwahl antrat. Er war Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und niedersächsische Wirtschaftsminister bevor er in die Bundesregierung berufen wurde.
Dieses Wahlrecht wäre meiner Meinung nach wesentlich besser als das jetzige, da die Abgeordneten jederzeit abgewählt werden können und jeder Wahlkreis gleichstark (je 2 Abgeordnete) repräsentiert wäre.
Weiterer Vorteil: Die Parteien haben weniger Macht und werden zu ihrer Kernaufgabe (Mitwirken an der Willensbildung) zurückgedrängt. Sie sind nur noch für die Unterstützung von Kandidaten zuständig. Ein Absichern von wichtigen Personen über Listen gibt es nicht mehr.
Natürlich kann man dann auch Abgeordneter mit weniger als der Hälfte der Stimmen werden, das ist ein Nachteil, aber man könnte eine Stichwahl einführen.
Ebenfalls als Nachteil kann man sehen, das einige Parteien nicht wirklich im Bundestag vertreten wären. Aber so etwas hatten wir schon vor Jahren. 1961-1983 waren nur 3 Parteien (CDU, FDP, SPD) im Bundestag. Allerdings glaube ich, dass die Menschen sich viel bewusster mit den zu wählenden Personen auseinandersetzen würden und trotzdem alle jetztigen Parteien im Bundestag vertreten wären.
Eine Frage bleibt offen:
Was tuen, wenn ein Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet? Ich würde vorschlagen, dass im betreffenden Wahlkreis eine Nachwahl stattfinden, bei der das freigewordene Mandat gewählt wird. Doch hier kommen gleich weitere Fragen:
Dürfen sich neue Kandidaten aufstellen lassen? Ich denke ja. Die Partei die schon ein Mandat dort hat, sollte nicht mehr antreten dürfen.
Müssen alle Kandidaten nocheinmal Unterschriften sammeln? Ich würde sagen, dass die Kandidaten die bei der letzten Wahl antraten automatisch wieder antreten dürfen, wenn sie wollen.
Wie oft würde das passieren? Das weiß ich selbst nicht. Ich rate einfach und behaupte, dass weniger als 10 Abgeordnete während einer Legislaturperiode ausscheiden.
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